Alle Preise zuzüglich der jeweils
gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer! Werbung separat zum Eintrag kündbar
und nur erhältlich, solange Vorrat reicht. Vorbestellung möglich! Mindest-Laufzeit
aller Einträge und Werbungen: angebrochenes Halbjahr und zwei
vollständige Halbjahre! Maßgeblich ist das „Kalender-Halbjahr“
(01.01.-30.06., 01.07.-31.12.)
PRÄAMBEL
A.(1)Nachfolgende Bestimmungen beschreiben entgeltliche und
unentgeltliche Werbeleistungen unterschiedlicher Ausstattung im
Online-Branchenbuch „Business Scout“ (Bscout ®), erbracht von Werbagentur
Bonner („Anbieter“) an Ihre Kunden. (2)Es handelt sich um Firmen-Einträge (Kapitel I) und um zusätzliche
Werbung (Kapitel II). (3)Die
Leistungsbeschreibungen enthalten neben einer ausführlichen Erläuterung der
jeweiligen Leistungspakete auch die zugehörigen Preise und sind fester
Bestandteil der Vertragsgrundlagen gemäß Ziffer 1.2 der "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Business Scout", zu denen u.a. auch der
Kunden-Antrag zählt. (4)Alle
nachfolgend genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils
gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. (5)Werbung ist nur erhältlich solange Vorrat reicht, sie kann situativ
und gezielt eingesetzt werden, d.h. sie kann auch separat und unabhängig
vom Firmen-Eintrag wieder abbestellt werden.
B.(1)Ziel des Anbieters ist eine funktionale, moderne, ansprechende
und multimediale Präsentation der Kunden im Internet, um ihnen
Wettbewerbsvorteile am Markt zu verschaffen gegenüber denjenigen Firmen,
die noch nicht im Business Scout vertretenen sind. (2)Daher wird das Produkt vom Anbieter
ständig weiterentwickelt und ist als eine dynamische Unternehmens-Investition
zu verstehen, welche die Kunden im Idealfall „lebenslang“ begleiten kann. (3)Insbesondere werden innovative
Suchmöglichkeiten am Markt ständig beobachtet und bei Bedarf in das Angebot
des Business Scout mit aufgenommen. (4)Grossen Wert legt der Anbieter auf „Faires Suchen und Finden“
der Einträge, auf eine Einflussnahme im Bezug auf die Reihenfolge der
Einträge innerhalb der Trefferlisten wird bewusst verzichtet („Faires
Ranking“), siehe dazu auch Punkt 1.4. (5)Das Suchen und Finden ist einfach gehalten, Ergebnisse
erscheinen bereits nach 3 Schritten („3 Steps“): 1. Filtern, 2. Trefferliste,
3. Eintrag (z.B. „Stichwort-Suche“ und „Branchen-Suche“), manchmal wird als
Zwischenschritt die Wahl von Filterkategorien angeboten („4 Steps“) bevor
man in einer Filter-Ansicht zu den eigentlichen Filtern gelangt (z.B. „Profi-Suche“).
(6)Die sogenannte „Listen-Suche“ bietet
beide Möglichkeiten an und wird vom Anbieter im Lauf der Zeit dynamisch je
Marktsituation um interessante Such-Listen erweitert. (7)Neben schnellem und gezieltem Suchen
ist natürlich auch intensives Stöbern möglich und erwünscht.
C.(1)Sollten zu einem späteren Zeitpunkt einzelne Leistungspakete
für alle Kunden um weitere Inhalte, Leistungskomponenten oder Funktionen
unentgeltlich erweitert werden, stimmt der Kunde bereits heute einer
automatischen unentgeltlichen Erweiterung auch seines eigenen
Leistungspakets zu. (2)Solche
Erweiterungen können beispielsweise die Einrichtung eines passwortgeschützten
Kundenzugangs zu den Produkten betreffen, um aus Kundensicht selbständig
Veränderungen an den Einträgen vorzunehmen, oder auch Erweiterungen, welche
dem fortschreitenden Stand der technischen Entwicklung von Branchenbüchern
im Allgemeinen Rechnung tragen oder der statistischen Erfassung der Anzahl
und des Verhaltens von Seitenbesuchern dienen oder Erweiterungen, die das
Produkt beispielsweise funktionaler oder multimedialer gestalten oder die mobilen
Nutzungsmöglichkeit des Produktes verbessern.
D. (1)Die Mindest-Vertragslaufzeit
für sämtliche Eintragsarten und alle Werbeformen ist gleich und beträgt das
angebrochene Halbjahr zuzüglich zweier weiterer vollständiger Halbjahre („1
Jahr +X“), maßgeblich ist dabei das „Kalender-Halbjahr“ (01.01.-30.06.,
01.07.-31.12.). (2)Alle Bestimmungen zu den Themen
Änderungswünsche, Zahlungs- und Vertragsmodalitäten (Fälligkeit,
Zahlungsart, Erstbeitrag, Vertragsdauer, Mindest-Vertragslaufzeit,
Stillschweigende Vertragsverlängerung und Kündigung) in Bezug auf die
BusinessPage (Kapitel I Punkte 1.4 bis 1.6) gelten analog auch für
sämtliche andere Eintragsarten sowie für alle Werbeformen aus Kapitel II
(W1-5, WK, KB). (3)Bei Nachbestellung von Werbung folgt
die Mindest-Vertragslaufzeit des zugehörigen Eintrags der
Mindest-Vertragslaufzeit der nachbestellten Werbung. (4)Zur Beantragung von Einträgen mit oder
ohne Werbung für Neukunden oder auch zur Nachbestellung von Werbung für
Bestandskunden gibt es sowohl die Möglichkeit eines persönlichen
Beratungstermins vor Ort als auch die Möglichkeit der Online-Anmeldung
inklusive virtueller oder auf Wunsch auch gerne telefonischer Beratung,
Anfrage genügt, wir rufen Sie zurück.
I. EINTRÄGE (E1-5)
1. BusinessPage(E1) Premium-Eintrag mit Logo und Fotos
1.1(1)Mit Hilfe der BusinessPage („Unternehmens-Portrait“,
„Firmen-Eintrag“) können Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige ihre
Firma, Ihre Produkte und Ihre Dienstleistungen kostengünstig und werbewirksam
im Internet in Wort und Bild darstellen. (2)Die BusinessPage kann wie eine zusätzliche werbewirksame kleine
Internet-Seite gesehen werden („Mikro-Site“, „Web-Profil“). (3)Sie ist im Online-Branchenbuch Business
Scout eingebettet und wird sowohl intern über die schnellen Suchfunktionen
des Business Scout sehr gut gefunden als auch extern über die marktüblichen
Suchmaschinen i.d.R. sehr gut wahrgenommen. (4)Die BusinessPage unterstützt und ergänzt somit eine möglicherweise
bereits vorhandene Firmenhomepage optimal bzw. kann diese zumindest
temporär in Ausnahmefällen auch einmal ersetzen. (5)Grundsätzlich wird natürlich zusätzlich
zur BusinessPage zumindest mittelfristig immer auch zur vollwertigen
Firmen-Homepage geraten, deren Auffinden im Internet dann durch die
BusinessPage m.H. eines Direkt-Links effizient unterstützt wird.
(6)Anspruch auf ein bestimmtes Layout des
Firmen-Eintrags und des Branchenbuchs oder Anspruch auf eine bestimmte
Anordnung bzw. Reihenfolge der veröffentlichten Daten, Inhalte, Bilder und
Funktionen innerhalb des Firmen-Eintrags oder Anspruch auf eine bestimmte
Position der Zugriffsmöglichkeiten auf die Firmen-Einträge innerhalb des
Branchenbuchs gibt es nicht.
(7)Die Schaltung zusätzlicher Werbung zur
internen Unterstützung der Werbewirksamkeit des gebuchten Eintrags ist
möglich (vgl. Abschnitt II. Werbung).
(8)Inhaber eines Premium-Eintrags
(„Premium-Kunden“, Inhaber einer Business-/ Starter-/ oder InfoPage) können
sich gegenseitig Rabatte gewähren, wenn sie laut Antrag am freiwilligen
Rabattsystem teilnehmen. (9)Die Höhe des eingeräumten Rabatts wird im Branchen-Eintrag
angezeigt. (10)Die Teilnahme ist freiwillig, eine
Rabatt-Gewährung ist nicht notwendig, kann aber aus werbetechnischer Sicht durchaus
zu Marktvorteilen gegenüber dem Mitbewerber führen. (11)Aus Gründen der Rechtssicherheit und aus
Gründen des Schutzes unserer Kunden vor unverhältnismässiger Auslegung verzichten
alle Teilnehmer des Rabattsystems (Rabattgeber wie Rabattnehmer) hiermit
unwiderruflich auf die Geltendmachung von Ansprüchen jedweder Art an die
anderen Teilnehmer oder an den Anbieter im Zusammenhang mit der Gewährung
oder der Nutzung von Rabatten. (12)Es ist den Rabattgebern selbst überlassen, welche
Anforderungen sie an die Legitimation zum Nachweis der Rabattberechtigung
stellen und wie großzügig bzw. eng sie den rabattberechtigten
Teilnehmerkreis auslegen.
1.2(1)Im Kopfbereich der BusinessPage sind Firmen-Name, „Kurzbeschreibung
in einem Satz“, bis zu 4 Haupt-Leistungen, bis zu 5 Weitere Leistungen, das
Firmen-Logo sowie die Branche veröffentlicht.
(2)Im Adressbereich der BusinessPage sind
die üblichen Standard-Kontaktdaten veröffentlicht (Adresse, Telefon, Mobil,
Fax) sowie darüber hinaus (sofern vorhanden) eine klickbare E-Mail Adresse,
eine direkte Verlinkung zur Firmen-Homepage des Unternehmens, eine direkte
Verlinkung zu einem Online-Shop des Unternehmens, eine Messenger-Adresse sowie
jeweils ein Link zu verschiedenen Social Media-Portalen, in welchen das
Unternehmen bzw. der Unternehmensinhaber vertreten ist.
(3)Im Inhaltsbereich der BusinessPage kann
das Unternehmen „Aktuelles“ bekannt geben, es kann sich mit bis zu 2000
Zeichen in einer Firmen-Beschreibung ausführlich präsentieren sowie Angaben
zu Öffnungszeiten, Verkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten machen. (4)Für die Aktualität der Inhalte des
Eintrags im Allgemeinen und insbesondere natürlich auch für die Aktualität der
im Inhaltsbereich unter „Aktuelles“ bekanntgegebenen Informationen trägt
der Kunde eine besondere Eigen-Verantwortung. (5)Er soll den Anbieter aktiv und rechtzeitig über den Ablauf
veralteter Inhalte informieren, damit dieser die Inhalte entfernen oder auf
Wunsch ersetzen kann, denn nichts ist so uninteressant wie „die Zeitung von
gestern“, hier kann Werbung auch schnell ins Gegenteil umschlagen, sowohl
für den Kunden als auch letztendlich für den Anbieter und sein Produkt. (6)Aus diesem Grund vereinbaren Anbieter
und Kunde grundsätzlich eine mindestens halbjährliche regelmäßige Kontrolle
des gesamten Eintragsinhalts durch den Kunden, im Idealfall am Ende eines
Ratenzahlungsabschnitts.
(7)Im Bildbereich der BusinessPage können bis
zu 3 Bilder (Fotos oder Grafiken) in definierten Größen (siehe Antrag)
eingestellt werden.
(8)Im Funktionsbereich der BusinessPage stehen
ein Routenplaner sowie eine Kartenansicht der Firmen-Adresse zur Verfügung.
(9)Im Navigationsbereich der BusinessPage können
Seitenbesucher per Webformular direkten Kontakt zum Unternehmen aufnehmen
und beispielsweise ein Angebot anfordern (Voraussetzung: der
Eintrags-Inhaber muss eine Emailadresse im Adressteil angegeben haben) oder
den Eintrag an Dritte potentielle Interessenten per Webformular
weiterempfehlen (Voraussetzung: der Empfänger muss eine Emailadresse haben)
oder die BusinessPage ausdrucken. (10)Das Unternehmen selbst (Eintrags-Inhaber) kann im
Navigationsteil Kontakt zum Anbieter aufnehmen und Änderungswünsche per
Webformular mitteilen, welche zur Verifizierung vom Anbieter i.d.R. per
Email zur Bestätigung rückgefragt werden.
1.3(1)Die BusinessPage wird in die speziellen Suchfunktionen auf
Bscout.de eingebunden und je nach Suchkriterium zunächst als Treffer in
einer Ergebnisliste alphabetisch geordnet veröffentlicht. (2)In der Ergebnisliste kann der
Seitenbesucher durch Sortieren und Filtern die Ergebnisse nach eigenen
Vorstellungen ordnen oder weiter reduzieren und/oder einzelne
Firmen-Einträge direkt aufrufen. (3)Der Kunde hat außer durch die Qualität seiner Angaben unabhängig
von seiner Werbeinvestition keinen Anspruch oder Einfluss auf eine
bestimmte Position in einer Trefferliste, auch nicht im Verhältnis zu
anderen Eintrags-Arten, der Anbieter garantiert innerhalb der Trefferlisten
in Bezug auf die Reihenfolge der Treffer („Ranking“) absolut faires und
unbeeinflusstes Suchen und Finden jedes Eintrags in alphabetischer Form
(„Faires Suchen“). (4)Die
BusinessPage wird als Premium-Eintrag jedoch optisch in der Trefferliste
gegenüber Nicht-Premium-Einträgen deutlich hervorgehoben und kann unabhängig
vom Ranking durch das Privileg der Möglichkeit zur Buchung zusätzlicher Werbung
(vgl. Abschnitt II. Werbung) die Wahrscheinlichkeit der optischen Wahrnehmung
durch den Seitenbesucher gegenüber Nicht-Premium-Einträgen positiv
beeinflussen.
(5)Die BusinessPage kann in bis zu drei
"Rubriken" eingestellt werden. (6)Wird dann vom Seitenbesucher eine relevante Rubrik im Rahmen
der „Branchen-Suche“ aufgerufen, erscheint der Eintrags-Inhaber automatisch
in der generierten Ergebnisliste als Treffer. (7)Die Definition für "Rubrik" im Sinne dieser
Bestimmung ist der Versuch des Anbieters, aus mehreren miteinander im
Zusammenhang stehenden Branchen und Oberbranchen eine subjektiv sinnvolle
Gruppe („Rubrik“) zu bilden. (8)Die Anzahl der Rubriken insgesamt, die Anzahl und
Zusammenstellung der Branchen bzw. Oberbranchen innerhalb einer Rubrik
sowie die Rubriknamen können durch den Anbieter jederzeit nach freiem
Ermessen gekürzt, ergänzt oder geändert werden.
(9)Darüber hinaus wird jeder Eintrag neben
der beschriebenen Einordnung in Rubriken zusätzlich genau einer einzigen
Branche zugeordnet („Master-Branche“), für die sich der Kunde bei
Antragstellung entscheiden muss, unabhängig davon ob sein Leistungsspektrum
auch die Zuordnung in mehrere Branchen rechtfertigen könnte. (10)Dies löst beim Suchen z.B. über die
„Listen-Suche“ oder über die „Profi-Suche“ bei Auswahl einer bestimmten
Branche durch den Seitenbesucher wiederum ganz spezifische Trefferlisten
aus, in denen der Eintrag genau dann gefunden werden kann, wenn es sich bei
der angesteuerten Branche um diejenige handelt, in welche der Kunde seinen
Eintrag einsortiert hat.
(11)Der Kunde kann weiterhin bei Anmeldung bis
zu 4 Stichworte als Haupt-Leistungen und zusätzlich bis zu 5 Stichworte als
Weitere Leistungen benennen, bei deren Eingabe sein Unternehmen z.B. im
Rahmen einer „Stichwort-Suche“ dann gefunden wird.
(12)Der Anbieter behält sich vor, die gewünschte
Rubrik-Zuordnung, die gewünschte Branchen-Zuordnung sowie die gewünschten
Leistungs-Stichwörter zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.
(13)Namen (Stichwörter, Texte,
Firmenbezeichnungen etc.) dürfen Rechte Dritter nicht verletzen. (14)Der Anbieter behält sich das Recht vor,
Namen zu sperren. (15)Im Übrigen wird auf die Ziffern 4.1 bis
4.3 der AGB Business Scout verwiesen. (16)Der Kunde kann Namen, Texte, Stichworte, Rubrikzuordnung oder
Branchenzuordnung im Rahmen der unter 1.4 beschriebenen Häufigkeiten natürlich
auch ändern, es sei allerdings an dieser Stelle dringend darauf
hingewiesen, daß Eigenschaften wie Geduld und Kontinuität auch im schnellen
Internet langfristig möglicherweise zu besseren Ergebnissen bzgl.
Trefferraten von externen Suchmaschinen führen können als ständiges
„Hopping“.
1.4(1)Änderungswünsche bzgl. des Firmen-Eintrags sind grundsätzlich
jederzeit möglich. (2)Sie sind
in der Regel kostenfrei, sofern sie den nachfolgenden Anforderungen
entsprechen. (3)Ein Kostenrisiko für den Kunden wird
schon allein dadurch ausgeschlossen, dass der Anbieter vor Umsetzung aktiv
auf den Kunden zugeht, sofern Kosten anfallen (z.B. bei extremem
Änderungs-Umfang oder extremer Änderungs-Häufigkeit), um die Kosten zu
begründen und sich einvernehmlich zu verständigen. (4)Änderungswünsche haben aus
Dokumentationsgründen immer als schriftliche Lieferung beispielsweise per
Email oder auf Datenträger per Post zu erfolgen
("Änderungslieferung"). (5)Gelieferte Daten müssen in Größe, Format, Qualität und Umfang
den aktuellen Anforderungen an die zu ändernden Daten entsprechen, welche
der Anbieter auf Wunsch gerne mitteilt. (6)"Dringende Änderungen" sind jederzeit kostenlos
möglich und werden vom Anbieter unverzüglich erledigt. (7)Darüber hinaus sind je
Ratenzahlungsabschnitt zwei kostenlose „Schönheitskorrekturen"
automatisch im Preis inbegriffen, eine „unterjährig“ während der Laufzeit
und eine zum Ende des Ratenzahlungsabschnitts. (8)Weitere kostenlose Änderungen kann der
Anbieter im Einzelfall freiwillig nach individueller Rücksprache zusagen. (9)Schönheitskorrekturen werden vom
Anbieter innerhalb 14 Tage ab Zugang der Änderungslieferung durchgeführt. (10)"Dringende Änderungen" im
Sinne dieser Bestimmung sind Änderungen, welche bei Nicht-Aktualisierung
voraussichtlich rechtliche oder finanzielle Ansprüche durch Dritte an den
Eintrags-Inhaber und/oder an den Anbieter nach sich zögen und müssen in der
Änderungslieferung auch explizit und zweifelsfrei als solche benannt und
erkennbar sein. (11)Für kostenlose "Dringende
Änderungen" kann der Anbieter im Zweifel auch nachträglich noch einen
Dringlichkeitsnachweis verlangen. (12)Eine Ausnahme stellen Informationen dar, welche im Feld
„Aktuelles“ eingestellt werden. Die Deaktivierung abgelaufener Inhalte
dieses Feldes werden aus Gründen der Aktualität vom Anbieter grundsätzlich
als „Dringende Änderung“ im Sinne dieses Absatzes eingestuft und behandelt,
neue Informationen dieses Feldes dürfen 1x/Monat kostenlos eingestellt
werden.
1.5(1)Der Preis für das Abonnement der Standardleistung BusinessPage
beträgt netto € 120,- pro Halbjahr zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer und ist halbjährlich vorschüssig für den gesamten
Ratenzahlungsabschnitt je nach Anbieterentscheid entweder im
Lastschriftverfahren oder per Bank-Überweisung zu zahlen („Fälligkeit“,
„Halbjährliche Ratenzahlungsabschnitte“). (2)Die Zahlungsart (Lastschrift oder Überweisung) kann in jedem
Rechnungslauf individuell vom Anbieter aufs neue bestimmt werden, eine bei
Vertragsschluss gewährte Einzugsermächtigung des Kunden behält auch bei
wechselnder Zahlungsart für alle späteren Ratenzahlungsabschnitte bis auf
schriftlichen Widerruf weiterhin Ihre Gültigkeit. (3)Beginn und Ende der
Ratenzahlungsabschnitte sind jeweils der 01.01. und der 01.07. eines Jahres
("Halbjahre"), das zum Zeitpunkt der Antragstellung angebrochene
Halbjahr wird bei Vertragsschluß pro rata temporis vorschüssig und i.d.R. in
einer Summe zusammen mit dem ersten vollständigen Halbjahr berechnet
(„Erstbeitrag“). (4)Im Übrigen gilt Ziffer 5 der AGB Business
Scout.
1.6(1)Das Vertragsverhältnis wird auf unbefristete Dauer, jedoch
zusätzlich zum angebrochenen Halbjahr für mindestens 2 weitere vollständige
Halbjahre abgeschlossen („Mindest-Vertragslaufzeit“, maßgeblich ist das
„Kalender-Halbjahr“ 01.01.-30.06. und 01.07.-31.12.) und verlängert sich
anschließend automatisch stillschweigend um jeweils ein weiteres Halbjahr,
wenn nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von acht Wochen zum
Ende eines Halbjahres schriftlich kündigt („Stillschweigende Vertragsverlängerung“,
Kündigungstermine: 05. Mai und 05. November, Poststempel genügt). (2)Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung bleibt davon unberührt. (3)Außerordentliche Kündigungsgründe liegen z.B. vor bei
Geschäftsaufgabe und müssen zweifelsfrei nachgewiesen werden, insbesondere
Geschäftsaufgabe ist durch Vorlage der Gewerbeabmeldung nachzuweisen und
dem Anbieter zwecks Entfernung des Eintrags unverzüglich mitzuteilen, eine
Rückzahlung bereits geleisteter Entgelte ist ausgeschlossen. (4)Bis zum Nachweis des außerordentlichen
Kündigungsgrundes gerät der Kunde bei nicht rechtzeitiger Zahlung
automatisch mit allen gesetzlichen Rechtsfolgen ganz normal in Verzug. (5)Eine Kündigung ist i.d.R. nur sinnvoll
bei Geschäftsaufgabe, denn beim Vorliegen anderer Gründe kann der
Eintragsinhaber mit einer Frist von acht Wochen zum Ende eines Halbjahres
schriftlich auf den kostenlosen Basis-Eintrag ("VisitPage")
herabstufen lassen („Downgrade“).
2. StarterPage (E2) Premium-Eintrag für
Existenzgründer (25% Rabatt)
2.1Die Punkte 1.1 bis 1.6 dieser
Leistungsbeschreibungen in Bezug auf die BusinessPage gelten identisch auch
für die StarterPage, mit Ausnahme der hier
unter Punkt 2.2 und 2.3 geregelten Inhalte.
2.2 (1)Die StarterPage ist grundsätzlich
Existenzgründern vorbehalten. (2)Existenzgründer im Sinne dieser Leistungsbeschreibung ist
derjenige, dessen Gewerbeanmeldung bei Antragstellung nicht länger als 12
Monate zurückliegt. (3)Der
Anbieter ist berechtigt, sich im Zweifel die Gewerbeanmeldung vorlegen zu
lassen.
2.3 (1)Der Preis für das Abonnement der
Standardleistung StarterPage beträgt netto € 90,- pro Halbjahr. (2)Somit ergibt sich ein dauerhafter
Rabatt von netto 25% für neue Marktteilnehmer („Existenzgründer“), der
frühe Einstieg wird belohnt.
3. InfoPage (E3) Kostenfreier
Premium-Eintrag für Städte oder bei Wohltätigkeit o. ä.
3.1Die
Punkte 1.1 bis 1.6 dieser Leistungsbeschreibungen in Bezug auf die
BusinessPage gelten identisch auch für die InfoPage, mit Ausnahme der hier
unter Punkt 3.2 und 3.3 geregelten Inhalte.
3.2(1)Die InfoPage ist im Sinne eines sozialen Gedankens nur einem ganz
bestimmten Teilnehmerkreis vorbehalten. (2)Wenn
im unternehmerischen Sinne keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, können
sich nachfolgende Teilnehmer eine kostenlose InfoPage einrichten:
Städte und Gemeinden, Behörden, Öffentliche Einrichtungen, Anstalten des
Öffentlichen Rechts, Allgemeinbildende Schulen, Karitative Einrichtungen,
Gemeinnützige Vereine , Wohltätige Verbände, Stiftungen,
Spenden-Organisationen (mit institutionellem Spendensiegel),
Schutz-Organisationen (insbesondere zu den Themen: Natur, Umwelt, Tiere,
Pflanzen, Verbraucherschutz, Gesundheit, Forschung, Menschenrechte, Hunger,
Not, Verfolgung, Gewalt, Opferschutz, Minderheitenschutz und
Gleichberechtigung) o. ä.
(3)Die InfoPage kann nur in bestimmte im
Antrag näher bezeichnete Rubriken eingestellt werden, die Schaltung
zusätzlicher Werbung ist nicht möglich (vgl. Kapitel II. Werbung), die
Teilnahme am Rabattsystem ist möglich (vgl. Punkt 1.1 Satz 8-12).
3.3(1)Der Preis für das Abonnement der Standardleistung InfoPage
beträgt 0 €. (2)Der Eintrags-Inhaber hat eine
unverzügliche Informationspflicht ggüb. dem Anbieter bei Wegfall der
Voraussetzungen, welche den Eintrag kostenfrei machen, z.B. bei Verlust des
Spenden-Siegels, Verlust der Gemeinnützigkeit oder bei eintretender Gewinnerzielungsabsicht.(3)Der
Anbieter kann die Leistung jederzeit ohne Kündigung, ohne Benachrichtigung
und ohne Angabe von Gründen frist- und ersatzlos einstellen. (4)Der Kunde verpflichtet sich zu
unverzüglicher schriftlicher Kündigung bei Einstellung der Tätigkeit auf
welche sich der Branchen-Eintrag bezieht oder bei Abmeldung der
Gesellschaft bzw. bei Registerlöschung je Rechtsform, so dass der Anbieter
den Eintrag entfernen kann.
4. VisitPage (E4) Kostenfreier
Basis-Eintrag ohne Logo, Fotos oder Firmenbeschreibung
4.1Die
Punkte 1.1 bis 1.6 dieser Leistungsbeschreibungen in Bezug auf die
BusinessPage gelten identisch auch für die VisitPage, mit Ausnahme der hier
unter Punkt 4.2 und 4.3 geregelten Inhalte.
4.2(1)Mit Hilfe der VisitPage können Unternehmer, Freiberufler und
Selbstständige ihre Firma in der Art eines Kurz-Eintrags in Textform
darstellen. (2)Die VisitPage kann wie eine kleine
Elektronische Visitenkarte gesehen werden, die im Online-Branchenbuch
Business Scout eingebettet ist und dort durch verschiedene Suchalgorithmen,
die der Anbieter zur Verfügung stellt, schnell und einfach gefunden wird.
(3)Die VisitPage verfügt nur über die
notwendigsten Standard-Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Mobil, Fax), über
die sie ganz normal gefunden wird. (4)Im Vergleich zur BusinessPage fehlen jedoch wesentliche werbetechnisch
wichtige Ausstattungsmerkmale wie z.B. alle grafischen Elemente (Fotos und
Firmen-Logo, der Mensch „denkt in Bildern“). (5)Ebenso fehlt die Veröffentlichung einer Online-Shopadresse
oder ein Link zu wichtigen Social Media-Portalen, in welchen das
Unternehmen bzw. der Unternehmensinhaber vertreten ist. (6)Die VisitPage unterliegt im Vergleich
zu einer BusinessPage weiteren Einschränkungen, z.B. ist die Schaltung
einer zusätzlichen Werbung nicht möglich (vgl. Kapitel II. Werbung) und die
Teilnahme am Rabattsystem (vgl. Punkt 1.1 Satz 8-12) nicht gestattet,
ebenso fehlt die umfassende Firmen-Beschreibung, welche die externe
Trefferquote durch Volltextsuchmaschinen erhöhen kann. (7)BusinessPages werden gegenüber
VisitPages optisch in der Trefferliste hervorgehoben, VisitPages können im
Gegensatz zu BusinessPages nur in 1 statt in 3 Rubriken eingestellt werden,
eine Tatsache, welche die Trefferwahrscheinlichkeit von BusinessPages im
Vergleich zu VisitPages ebenfalls erhöht. (8)Der Anbieter behält sich weitere Einschränkungen der VisitPage
vor.
(9)Insbesondere sei darauf verwiesen, dass
die Verpflichtung zur Aktualisierung des Eintrags auch und gerade für die
VisitPage besteht. (10)Einträge,
die offensichtlich nicht aktuell sind, werden sofort und ohne Mitteilung gelöscht,
der Kunde sollte sich halbjährliche Aktualisierungs-Erinnerungen vormerken.
4.3(1)Der Preis für das Abonnement der Standardleistung VisitPage
beträgt 0 €. (2)Das Vertragsverhältnis wird auf
unbefristete Dauer abgeschlossen, der Anbieter darf die Leistung jederzeit
ohne Kündigung, ohne Benachrichtigung und ohne Angabe von Gründen frist-
und ersatzlos einstellen. (3)Der Kunde kann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum
Monatsende schriftlich kündigen, das Recht zur außerordentlichen Kündigung
bleibt davon unberührt. (4)Der Kunde verpflichtet sich zu unverzüglicher schriftlicher
Kündigung bei Einstellung seines Geschäfts-/Gewerbebetriebs oder beim
Einstellen seiner unternehmerischen Tätigkeit auf welche sich der
Branchen-Eintrag bezieht oder bei Gewerbeabmeldung, so dass der Anbieter
den Eintrag entfernen kann.
(5)Die Heraufstufung auf eine BusinessPage
bzw. auf eine StarterPage ist jederzeit per Neu-Anmeldung möglich
(„Aufwertung“, "Upgrade"). (6)Vom Anbieter empfohlen wird die Vormerkung eines
halbjährlichen Serien-Termins durch den Kunden zur Prüfung eines Upgrades,
da ein Premium-Eintrag gegenüber der VisitPage als wesentlich vorteilhafter
für die Reputation und das Standing eines Unternehmens wahrgenommen wird. (7)Wurde die VisitPage im Zuge einer
Existenzgründung angemeldet, empfiehlt sich das Upgrade auf die StarterPage
spätestens vor Ablauf der ersten 12 Monate nach Gründung, um sich den
Existenzgründer-Rabatt für den Premium-Eintrag langfristig zu sichern und
dauerhaft 25% zu sparen.
5. MasterPage (E5) Gruppe von Premium-Einträgen für
Filial-Ketten oder bei Franchise
5.1Die
Punkte 1.1 bis 1.6 dieser Leistungsbeschreibungen in Bezug auf die
BusinessPage gelten identisch auch für die MasterPage und für alle
Filial-Einträge, mit Ausnahme der hier unter Punkt 5.2 bis 5.4 geregelten
Inhalte.
5.2(1)Mit Hilfe der MasterPage können Filialketten und
Franchise-Systeme Ihre Produkte und Ihre Dienstleistungen flächendeckend kostengünstig
und werbewirksam im Internet in Wort und Bild darstellen. (2)Die Firmenzentrale erhält eine
selbständige BusinessPage. (3)Jede Zweigstelle erhält einen eigenen Premium-Eintrag, welcher
in der Ausstattung einer BusinessPage entspricht und auch in den
Suchfunktionen als selbständiger Eintrag vollwertig gefunden wird. (4)Die Unterseiten der einzelnen Filialen
werden „SubPages“ genannt, sie bilden gemeinsam mit dem Eintrag der
Firmen-Zentrale zusammen die sogenannte „Gruppe“. (5)Für alle SubPages wird zunächst ein
einheitliches Grundgerüst erstellt („MasterPage“, nicht veröffentlicht),
welches individuell nach bestimmten im Antrag näher beschriebenen Vorgaben
des Anbieters in Verbindung mit den Vorstellungen der Firmen-Zentrale je
Filiale individuell angepasst werden kann.
5.3(1)Der Stück-Preis pro Halbjahr für das Abonnement der
Standardleistung MasterPage beträgt netto je Filiale ab 5 Filialen 90€, ab
50 Filialen 60€ und ab 100 Filialen 50€. (2)Die Veröffentlichung der SubPages zählt als Antrags-Annahme
des Anbieters. (3)Die Hauptleistung gilt mit
Veröffentlichung der vom Antragsteller innerhalb der gemäß Antrag
vereinbarten Frist zur Verfügung gestellten Informationen als erbracht
(Recht zur Rechnungsstellung), eine Frist von 4 Wochen zum Abschluß aller
Lieferungen darf dabei nicht überschritten werden. (4)Wird durch Nachbestellung die
Stückpreis-Schwelle einer Leistung überschritten, senkt dies den Stückpreis
für bereits bezahlte Leistungen erst zu Beginn des nächsten
Ratenzahlungsabschnitts. (5)Die neuen Leistungen werden zum günstigeren Stückpreis
abgerechnet. (6)Wird durch Kündigung die
Stückpreis-Schwelle einer Leistung unterschritten, gilt der neue Stückpreis
automatisch zu Beginn des nächsten Ratenzahlungsabschnitts für betroffene
Leistungen. (7)Die Kündigung der MasterPage beinhaltet
automatisch die Kündigung aller Gruppen-Einträge. (8)Für die Kündigung einzelner SubPages
gelten analog die Kündigungsbestimmungen für BusinessPages, sollen SubPages
bestimmter Filialen bereits während der Laufzeit nicht mehr veröffentlicht
werden, so können diese kostenneutral durch die gleiche Zahl SubPages neuer
Filialen ersetzt werden. (9)Betroffene Werbung (vgl. Abschnitt II. Werbung) kann
kostenneutral anderen Einträgen der Gruppe zugewiesen werden. (10)Eine Rückzahlung bereits geleisteter
Entgelte für Einträge wie für Werbung ist ausgeschlossen.
5.4(1)Die
Bestimmungen zur Werbung für BusinessPages gelten analog auch für Werbung,
welche zur MasterPage beauftragt wird, mit Ausnahme der hier unter Punkt
5.4 geregelten Inhalte.(2)Link-Ziel von Werbung ist automatisch
die Firmen-Zentrale, wenn keine SubPage bestimmt wurde. (3)Der Stück-Preis pro Halbjahr für das
Abonnement der Standardleistung AdButton beträgt netto je AdButton ab 5
AdButtons 80€, ab 50 AdButtons 50€ und ab 100 AdButtons 40€. (4)Der Preis für das Abonnement der
Standardleistung AdButton ist für MasterPages nicht im Preis für eine
WerbeKampagne inbegriffen.
II. WERBUNG (W1-5, WK,
KB)
1. AdButton(W1) Banner in der Trefferliste
(1)Der AdButton ist ein Werbe-Banner in
der Größe 250 x 40 Pixel, welcher von Inhabern einer BusinessPage oder
einer StarterPage zusätzlich zum Eintrag gebucht werden kann. (2)Er wird an zufällig ausgewählter Stelle
in allen Trefferlisten veröffentlicht, in denen der zugehörige Eintrag als
Treffer gelistet ist. (3)Bei
Seitenumbruch innerhalb der Trefferliste besteht kein Anspruch auf eine
bestimmte Unterseite, beim Reload der Seite erfolgt die erneute
Veröffentlichung an zufälliger Stelle. (4)Der AdButton linkt zum gebuchten Eintrag, eine direkte
Verlinkung zur Firmenhomepage ist nicht möglich. (5)In Bezug auf Änderungswünsche,
Zahlungs- und Vertragsmodalitäten gelten die Bestimmungen für die
BusinessPage analog. (6)Es kann
nur jeweils 1 AdButton je Eintrag gebucht werden, die Gesamtzahl der zur
Verfügung stehenden Plätze ist nicht begrenzt. (7)Der AdButton kann unabhängig vom
Eintrag für sich alleine gekündigt werden, die Kündigung des zugehörigen
Firmen-Eintrags jedoch beinhaltet automatisch auch die Kündigung des
AdButtons. (8)Die Rückzahlung bereits geleisteter
Entgelte ist ausgeschlossen. (9)Der Preis für das Abonnement der Standardleistung AdButton
beträgt netto € 100,- pro Halbjahr.
2. HomeBanner(W2) Banner auf der Landes-Startseite
(1)Der HomeBanner ist ein Werbe-Banner in
der Größe 250 x 80 Pixel, welcher von Inhabern einer BusinessPage oder
einer StarterPage zusätzlich zum Eintrag gebucht werden kann. (2)Er wird bei jedem Seitenaufruf an
zufällig ausgewählter Stelle auf der zugehörigen Landes-Startseite
veröffentlicht. (3)Beim Reload der Seite erfolgt die
erneute Veröffentlichung an zufälliger Stelle. (4)Der HomeBanner linkt zum gebuchten
Eintrag, eine direkte Verlinkung zur Firmenhomepage ist nicht möglich. (5)In Bezug auf Änderungswünsche,
Zahlungs- und Vertragsmodalitäten gelten die Bestimmungen für die
BusinessPage analog. (6)Es kann
nur jeweils 1 HomeBanner je Eintrag gebucht werden, die Gesamtzahl der zur
Verfügung stehenden Plätze ist begrenzt auf maximal 20 HomeBanner je Land. (7)Der HomeBanner kann unabhängig vom
Eintrag für sich alleine gekündigt werden, die Kündigung des zugehörigen
Firmen-Eintrags jedoch beinhaltet automatisch auch die Kündigung des
HomeBanners. (8)Die Rückzahlung bereits geleisteter
Entgelte ist ausgeschlossen. (9)Der Preis für das Abonnement der Standardleistung HomeBanner
beträgt netto € 500,- pro Halbjahr.
3. SideAttack(W3) Erste 3 HomeBanner auf der Landes-Startseite
(1)Die SideAttack umfasst die ersten 3
HomeBanner. (2)Sie wird oberhalb aller anderen HomeBanner
auf der zugehörigen Landes-Startseite permanent bis zum Reload der Seite
veröffentlicht. (3)Beim 1. Seitenaufruf sowie beim Reload
erfolgt eine zufällige Auswahl aus allen W3-Werbepartnern. (4)Die SideAttack linkt zum gebuchten
Eintrag, eine direkte Verlinkung zur Firmenhomepage ist nicht möglich. (5)In Bezug auf Änderungswünsche,
Zahlungs- und Vertragsmodalitäten gelten die Bestimmungen für die
BusinessPage analog. (6)Es kann
nur jeweils 1 SideAttack je Eintrag gebucht werden, die Gesamtzahl der zur
Verfügung stehenden Plätze ist begrenzt auf maximal 6 SideAttacks je Land. (7) Die SideAttack kann unabhängig vom
Eintrag für sich alleine gekündigt werden, die Kündigung des zugehörigen
Firmen-Eintrags jedoch beinhaltet automatisch auch die Kündigung der SideAttack.
(8)Die Rückzahlung bereits geleisteter
Entgelte ist ausgeschlossen. (9)Der Preis für das Abonnement der Standardleistung SideAttack
beträgt netto € 1.500,- pro Halbjahr.
4. BigBanner(W4) Zwei animierte große Banner auf der Landes-Startseite
(1)Der BigBanner ist ein 10 Sekunden
animiertes Werbe-Bannerpaar jeweils in der Größe 738 x 95 Pixel, welches
von Inhabern einer BusinessPage oder einer StarterPage zusätzlich zum
Eintrag gebucht werden kann. (2)Der BigBanner wird an 2 Stellen auf der zugehörigen
Landes-Startseite in dauerndem dynamischem Wechsel mit den anderen W4-Werbepartnern
veröffentlicht, und zwar im Kopfbereich als „Header“ und am Fußende als
„Footer“. (3)Beim 1. Seitenaufruf sowie beim Reload
erfolgt eine zufällige Auswahl aus allen W4-Werbepartnern, im Verlauf einer
Session erfolgt der permanente dynamische Wechsel zum nächsten
W4-Werbepartner. (4)Der BigBanner linkt zum gebuchten Eintrag,
eine direkte Verlinkung zur Firmenhomepage ist nicht möglich. (5)In Bezug auf Änderungswünsche,
Zahlungs- und Vertragsmodalitäten gelten die Bestimmungen für die
BusinessPage analog. (6)Es kann
nur jeweils 1 Bannerpaar je Eintrag gebucht werden, die Gesamtzahl der zur
Verfügung stehenden Plätze ist begrenzt auf maximal 6 Bannerpaare je Land. (7)Der BigBanner kann unabhängig vom
Eintrag für sich alleine gekündigt werden, die Kündigung des zugehörigen
Firmen-Eintrags jedoch beinhaltet automatisch auch die Kündigung des BigBanners.
(8)Die Rückzahlung bereits geleisteter
Entgelte ist ausgeschlossen. (9)Der Preis für das Abonnement der Standardleistung BigBanner
beträgt netto € 2.000,- pro Halbjahr.
5. WallAttack(W5) Labeln der Landes-Startseite mit Corporate Identity und
Firmenfarbe
(1)Die WallAttack bietet die Möglichkeit
zur Individualisierung der zugehörigen Landes-Startseite gemäß der eigenen
Corporate Identity und kann von Inhabern einer BusinessPage oder einer
StarterPage zusätzlich zum Eintrag gebucht werden. (2)Die Individualisierung erfolgt durch
Anpassung der Hintergrundfarbe der Seite an die Firmenfarbe des Kunden
(Kunde liefert RGB-Farbwert bzw. Grafik) sowie durch Einbindung eines max.
30 Sekunden animierten Banners in der Größe 738 x 95 Pixel zur
Veröffentlichung von Text- und Bildbotschaften. (3)Die individuelle Hintergrundfarbe muss
die Seite des Anbieters in allen 4 Richtungen vollständig umfließen. (4)Der Banner wird als „Skyscraper“ in den
individuellen Farbhintergrund der Startseite im oberen Seitenbereich an
geeigneter Stelle eingebunden. (5)Die WallAttack wird auf der zugehörigen Landes-Startseite an
einem festen Wochentag alle 2 Stunden für die Dauer jeweils einer Stunde bei
jedem Seitenaufruf veröffentlicht. (6)Beim Reload der Seite bleibt der Farbhintergrund der
WallAttack unverändert und es erfolgt ein Neustart der Banner-Animation. (7)Der Skyscraper der WallAttack linkt zum
gebuchten Eintrag, eine direkte Verlinkung zur Firmenhomepage ist nicht
möglich. (8)In Bezug auf Änderungswünsche,
Zahlungs- und Vertragsmodalitäten gelten die Bestimmungen für die
BusinessPage analog. (9)Es kann
nur jeweils 1 WallAttack je Eintrag gebucht werden, die Gesamtzahl der zur
Verfügung stehenden Plätze ist begrenzt auf maximal 6 WallAttacks je Land. (10)Die WallAttack kann unabhängig vom
Eintrag für sich alleine gekündigt werden, die Kündigung des zugehörigen
Firmen-Eintrags jedoch beinhaltet automatisch auch die Kündigung der
WallAttack. (11)Die Rückzahlung bereits geleisteter
Entgelte ist ausgeschlossen. (12)Der Preis für das Abonnement der Standardleistung WallAttack
beträgt netto € 3.000,- pro Halbjahr.
6. WerbeKampagne(WK) Alle Werbungen inklusive aller KonkurrenzBlocker
(1)Die WerbeKampagne ist die umfassendste
Werbemöglichkeit, welche Werbeagentur Bonner Ihren Kunden anbietet. (2)Sie beinhaltet sämtliche oben
beschriebenen Werbeformen W1 bis W5 auf der zugehörigen Landes-Startseite
sowie alle entsprechenden KonkurrenzBlocker (vgl. Punkt 7.). (3)In Bezug auf Änderungswünsche,
Zahlungs- und Vertragsmodalitäten gelten die Bestimmungen für die
BusinessPage analog für jeden einzelnen Bestandteil der Kampagne ebenso wie
für die gesamte Kampagne. (4)Es kann nur jeweils 1 WerbeKampagne je Eintrag gebucht werden,
die Anzahl je Land wird auf insgesamt maximal 3 Kampagne-Partner begrenzt. (5)Die Kündigung eines Bestandteils bzw.
einzelner Bestandteile der Kampagne führt zum Verlust der Preisvorteile bei
den anderen Bestandteilen, die Kündigung des zugehörigen Firmen-Eintrags beinhaltet
automatisch auch die Kündigung der Kampagne. (6)Die Rückzahlung bereits geleisteter Entgelte ist ausgeschlossen.
(7)Der Preis für das Abonnement der Standardleistung
WerbeKampagne beträgt netto € 7.000,- pro Halbjahr, die Ersparnis gegenüber
den Einzelpreisen beträgt somit netto 1.600€ pro Halbjahr! (8)Der Preis für eine Eu- oder Com-Kampagne
ist für Kampagne-Kunden auf Anfrage erhältlich.
7. KonkurrenzBlocker(KB) Garantiert Ausschluss der Branchen-Konkurrenz
(1)Zu den Werbungen W3, W4 und W5 kann
jeweils ein KonkurrenzBlocker hinzugebucht werden, welcher dann andere Einträge
derselben Branche („Konkurrenz“) von der zukünftigen Nutzung der betroffenen
Werbung ausschließt. (2)Der
KonkurrenzBlocker hat allerdings keinen Einfluss auf die Firmen-Einträge
der Mitbewerber. (3)Welche Werbung zum Zeitpunkt der
Buchung des KonkurrenzBlockers bereits besteht und daher nicht geblockt
wird, kann vom Kunden entweder online recherchiert oder beim Anbieter schriftlich
angefragt werden, eine automatische Information erfolgt nicht. (4)In Bezug auf Änderungswünsche,
Zahlungs- und Vertragsmodalitäten gelten die Bestimmungen für die
BusinessPage analog. (5)Für die
Werbeformen W1, W2 und WK ist die Buchung eines KonkurrenzBlockers nicht
möglich. (6)Bei Nachbestellung eines
KonkurrenzBlockers folgt die Mindest-Vertragslaufzeit der zugehörigen
Werbung der Mindest-Vertragslaufzeit des nachbestellten Blockers. (7)KonkurrenzBlocker können jeweils
einzeln und jeweils unabhängig von der zugehörigen Werbung gekündigt werden.
(8)Die Kündigung einer Werbung jedoch beinhaltet
automatisch auch die Kündigung des zugehörigen Konkurrenzblockers, die
Kündigung des zugehörigen Firmen-Eintrags beinhaltet automatisch auch die
Kündigung aller KonkurrenzBlocker. (9)Die Rückzahlung bereits geleisteter Entgelte ist
ausgeschlossen. (10)Der Stück-Preis für das Abonnement der
Standardleistung KonkurrenzBlocker beträgt je Blocker netto € 500,- pro
Halbjahr.
Funktionshinweise: Die Seiten wurden getestet mit Mozilla Firefox 3.6.x und Internet Explorer 9
Einstellungen: JavaScript sollte erlaubt sein, um einige Seiten korrekt nutzen zu können
Programmvoraussetzungen:
PDF Reader Flash Player